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    Die 
    Entwicklung des Internetrechts 
    
     
    
    
    Text:
    
    
    Jens O. Brelle 
    
    und
    
    Denise Jurack    
    Bild: Gordon Bussiek/photocase.com 
     
    
      
     
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    2005 
     
    Die Verbreitung von Internetdienstleistungen über mobile Endgeräte 
    nimmt zu.  Auch das mobile Fernsehen zeichnet sich 
    bereits ab,
    Internet-Telefonie ist bereits Alltag.
    Die Neuschaffung eines Telemediengesetzes wird  für Anfang 2007 geplant. 
     
     
    
    2006 
     
    Im Jahr 2006 ist über die Haftung für Hyperlinks diskutiert worden. Eine 
    gesetzliche Regelung für
    Hyperlinks gibt es noch nicht und eine Anwendbarkeit von §§ 9 bis 11 TDG wird 
    verneint. Zu einer
    eindeutigen Rechtsprechung kommt es nicht. Auch der Gesetzesentwurf des 
    Telemediengesetzes
    verzichtet auf eine Regelung. Derjenige, der einen Link auf eine Site setzt, 
    ist folglich für diesen Inhalt
    verantwortlich und haftet dafür – als wären es seine eigenen Inhalte. 
    Das Risiko für den
    Internetnutzer besteht vor allem darin, stets damit rechnen zu müssen, dass sich der
    Inhalt nach der Verlinkung ändert. Hier besteht also weiterhin Handlungsbedarf, eine 
    wirklichkeitsnahe gesetzliche 
    Regelung zu finden.  
     
    Die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes hatte Auswirkungen auf die 
    Werbung für Arzneimittel
    und Medizinprodukte im Internet. Durch das neue Heilmittelwerbegesetz ist es 
    nun möglich für nicht
    verschreibungspflichtige Medikamente im Internet zu werben. Voraussetzung 
    dafür ist, dass die
    Werbung für die Medikamente keine Fremdwörter und keine fachsprachlichen 
    Bezeichnungen enthält.
    Außerdem ist es außerhalb von Fachkreisen verboten, fachliche 
    Veröffentlichungen zu verlinken.
    Auch Werbung für Schönheitsoperationen ist verboten, wenn sie irreführend 
    oder suggestiv ist.
    Wird im Internet für andere Waren und Dienstleistungen geworben, so müssen 
     
    die Liefer- und
    Versandkosten angegeben sein. Auch ein Hinweis darauf, ob die Mehrwertsteuer 
    enthalten ist, ist erforderlich. Dies gilt für Geschäfte zwischen gewerblichen bzw. geschäftsmäßig 
    Handelnden und 
    Verbrauchern.  | 
    
      
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    Ausgabe 
    56 
    
    
    Die Weltmaschine 
     
    
    
    
      
    
     
    
    
     
    
    
    
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    Editorial: Das Wunder von 
    Genf 
    „Alles 
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    Interview mit Karlheinz Brandenburg 
    
    
    
    Was von der Zukunft 
    geblieben ist 
    Wie soziale Kontakte im StudiVZ 
    geknüpft und gepflegt werden 
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    Raus aus der 
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    Leben nach dem 
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    Die Entwicklung des 
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    Die Vordenker. Gesammelte 
    Vorträge von Denkern und Machern, die das Web prägen 
     
    
    
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