Die Entwicklung des Internetrechts

Text: Jens O. Brelle und Denise Jurack    Bild: Gordon Bussiek/photocase.com



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2005

Die Verbreitung von Internetdienstleistungen über mobile Endgeräte nimmt zu.  Auch das mobile Fernsehen zeichnet sich bereits ab, Internet-Telefonie ist bereits Alltag. Die Neuschaffung eines Telemediengesetzes wird für Anfang 2007 geplant.


2006

Im Jahr 2006 ist über die Haftung für Hyperlinks diskutiert worden. Eine gesetzliche Regelung für Hyperlinks gibt es noch nicht und eine Anwendbarkeit von §§ 9 bis 11 TDG wird verneint. Zu einer eindeutigen Rechtsprechung kommt es nicht. Auch der Gesetzesentwurf des Telemediengesetzes verzichtet auf eine Regelung. Derjenige, der einen Link auf eine Site setzt, ist folglich für diesen Inhalt verantwortlich und haftet dafür – als wären es seine eigenen Inhalte. Das Risiko für den Internetnutzer besteht vor allem darin, stets damit rechnen zu müssen, dass sich der Inhalt nach der Verlinkung ändert. Hier besteht also weiterhin Handlungsbedarf, eine wirklichkeitsnahe gesetzliche Regelung zu finden.

Die Änderung des Heilmittelwerbegesetzes hatte Auswirkungen auf die Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte im Internet. Durch das neue Heilmittelwerbegesetz ist es nun möglich für nicht verschreibungspflichtige Medikamente im Internet zu werben. Voraussetzung dafür ist, dass die Werbung für die Medikamente keine Fremdwörter und keine fachsprachlichen Bezeichnungen enthält. Außerdem ist es außerhalb von Fachkreisen verboten, fachliche Veröffentlichungen zu verlinken. Auch Werbung für Schönheitsoperationen ist verboten, wenn sie irreführend oder suggestiv ist. Wird im Internet für andere Waren und Dienstleistungen geworben, so müssen die Liefer- und Versandkosten angegeben sein. Auch ein Hinweis darauf, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, ist erforderlich. Dies gilt für Geschäfte zwischen gewerblichen bzw. geschäftsmäßig Handelnden und Verbrauchern.



A
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