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    Die 
    Entwicklung des Internetrechts 
    
     
    
    
    Text:
    
    
    Jens O. Brelle 
    
    und
    
    Denise Jurack    
    Bild: Gordon Bussiek/photocase.com 
     
    
      
     
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    2007 
     
    Das Telemediengesetz (TMG) tritt in Kraft und löst das TDDSG, das TDG und 
    große Teile des MDStV.
    Es setzt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 2000/31/EG um. Das 
    neue Telemediengesetz
    beinhaltet nun auch Datenschutzregelungen. Zur Bekämpfung von Spam-Emails 
    wurde ein
    Bußgeldtatbestand geschaffen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die 
    Impressumspflicht im
    Internet, die Versendung von unbestellten Emails und die Erweiterung der 
    Auskunftsmöglichkeiten.  
     
    Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschafts-register
    sowie
    Unternehmensregister (EHUG) führte am 1. Januar 2007 elektronische Register 
    ein. Dazu kommt
    noch, dass E-Mails als elektronische Geschäftsbriefe ab diesem Zeitpunkt wie 
    Geschäftsbriefe in  Papierform behandelt werden und auch dementsprechende 
    Pflichtangaben enthalten
    müssen. 
     
     
    
    2008 
    
     
    Zum  1. Januar 2008 wurde die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 
    durch das Gesetz zur
    Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in nationales Recht umgesetzt. 
    Seitdem müssen
    Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten von allen Bürgern für sechs 
    Monate speichern 
    – 
    unabhängig davon, ob überhaupt ein Verdacht besteht. Dies hat auch 
    Auswirkungen auf
    Internetverbindungen. Hier besteht jedoch eine Übergangsfrist bis Januar 
    2009. Ab diesem Zeitpunkt müssen
    Internetprovider die Verkehrsdaten der Internetnutzung speichern. 
    Gespeichert werden die Anschlusskennung
    des Nutzers, die zugewiesene IP-Adresse sowie der Beginn und das Ende der 
    Internetverbindung.
    Nicht gespeichert werden soll, welche Seiten der Nutzer im Web besucht 
    hat. Die
    Vorratsdatenspeicherung wird sich aber auch auf den E-Mail-Verkehr 
    auswirken, hier soll zusätzlich
    die E-Mail-Adresse gespeichert werden. Auch die Internettelefonie wird im 
    Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst. 
     
    Auch das neue Urhebergesetz ist am 1. Januar in Kraft 
    getreten. Somit wurde der
    „Zweite Korb" der Urheberrechtsreform umgesetzt. Für den Nutzer und 
    Verbraucher bringt dieses
    Gesetz eine Fülle an Veränderungen mit sich. Diese betreffen bspw. die 
    Privatkopie nicht
    kopiergeschützter Werke, die nach wie vor erlaubt bleibt. Als Ausgleich 
    dafür bekommt der Urheber
    eine pauschale Vergütung. Diese wird auf Geräte und Speichermedien erhoben 
    und über die
    Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Die wichtigste 
    Änderung betrifft die
    „unbekannten Nutzungsarten". Nun ist es auch möglich Verträge über die 
    Verwertung urheberrechtlich
    geschützter Werke in einer Nutzungsart zu schließen, die zum Zeitpunkt des 
    Vertragsschlusses noch
    nicht bekannt waren. 
     
    Die ICANN hat nun den Weg für neue Domainendungen frei gemacht. Ab 
    2009 soll es möglich,
    fast beliebige Domainendungen zu registrieren. Voraussetzung dafür ist aber 
    auch, dass man das
    nötige Kleingeld dafür hat. Auch Domains in nicht-römischer Schrift sind 
    dann möglich. Bis dahin sind
    jedoch noch einige technische Hürden zu nehmen.   | 
    
      
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    Ausgabe 
    56 
    
    
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